Informationen rund um die Einschulung und weitere häufige Antworten auf Fragen, die Sie uns stellen.
Wer wird eingeschult?
Kinder, die im Einschulungsjahr 6 Jahre alt werden.
Einschulung 2011:Stichtag 31.8.2011
Einschulung 2012:Stichtag 30.9.2012
Was ist mit „Kann-Kindern“?
Die Schule spricht eine Empfehlung aus, ob die Einschulung sinnvoll ist (in Absprache mit dem Kindergarten und der Schulärztin). Nach kompetenter Beratung kann eine sinnvolle Entscheidung leichter getroffen werden.
Wann muss das Kind angemeldet werden?
Im Mai des Vorjahres der Einschulung.
Wie erfahre ich die Termine der Anmeldung?
Durch Aushang im Kindergarten und durch Bekanntmachung in der Zeitung (Frühjahr vor der Anmeldung).
Wie erhalte ich Informationen zur Schule, Unterricht etc.?
Ein Informations-Abend findet im Februar vor der Einschulung statt. Die Einladung dazu erfolgt durch die Schule über die Kindergärten (Verteilung, Aushang).
Wann findet die Einschulung statt?
In der Regel am ersten Sonnabendvormittag nach Schuljahresbeginn.
Findet ein Gottesdienst statt?
Pattensen: Am Vorabend der Einschulung um 17 Uhr und ein Frühgottesdienst vor der Einschulung um 8.30 Uhr.
Kirchenkreis Salzhausen: Am Sonntag nach der Einschulung um 10.00Uhr.
Wer nimmt an der Einschulung teil?
Zu der Feierstunde sind Eltern, Geschwister und weitere Verwandte herzlich eingeladen.
Was brauchen die Kinder im ersten Schuljahr an Büchern und Arbeitsmaterialien?
In Niedersachsen können Schulbücher gegen eine Leihgebühr ausgeliehen werden. In der ersten Klasse benötigen die Kinder aber ausschließlich Arbeitshefte und -bücher, also Verbrauchsmaterial, was von den Eltern angeschafft werden muss. Außerdem wird für Kopierkosten eine geringe Umlage von derzeit 3 € pro Halbjahr durch die Klassenlehrer eingesammelt.
Welche Hefte und Materialien werden genau benötigt?
Noch vor Einschulung erhalten die Eltern rechtzeitig eine ausführliche Materialliste per Brief.
Wie viele Kinder kommen höchstens in eine Lerngruppe?
Die höchstzulässige Schülerzahl liegt bei 28. Derzeit liegt die tatsächliche Schülerzahl aber meist bei 20-25 Kindern.
Kommt das Kind mit der Freundin/ dem Freund in eine Lerngruppe?
Die Einteilung der Lerngruppen wird von allen beteiligten Lehrerinnen nach Wohnort und unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte vorgenommen. Jede Klasse enthält Kinder aus jeweils zwei Dörfern, so dass Kinder mit mindestens 4-6 Kindern aus ihrem Dorf zusammenbleiben. Die Kinder eines Dorfes jedoch werden mindestens einmal aufgeteilt, da wir bei der Aufteilung eine gleichmäßige Verteilung von Mädchen und Jungen berücksichtigen müssen. Auch können so eventuell ungünstige Gruppierungen aus dem Kindergarten aufgelöst werden. Geschwister kommen normalerweise nicht in dieselbe Lerngruppe, da ihre schulische Entwicklung so meistens besser verläuft.
Wann kann mein Kind an der Busbeförderung teilnehmen?
Kinder, die weiter als 2 km von der Schule entfernt wohnen, dürfen an der kostenlosen Busbeförderung teilnehmen, eine Pflicht besteht nicht.
Kann mein Kind auch an der Busbeförderung teilnehmen, wenn es weniger als 2 km von der Schule entfernt wohnt?
Dies ist nur gegen Bezahlung möglich und wenn genügend Plätze frei sind.
Wer bezahlt die Fahrkarte?
Die Busbeförderung ist für die o. g. Kinder kostenlos, entsprechende Fahrkarten mit Passbild werden durch den Kreis Harburg ausgegeben. Die Busanträge sind im Kindergarten erhältlich. Der Antrag wird mit Passbild vor Schuljahresbeginn im Schulsekretariat eingereicht. Die Fahrkarte wird dann bei der Einschulung ausgegeben.
Gibt es Integrationsklassen für behinderte Kinder?
Es gibt keine Integrationsklassen, da das Förderkonzept RK (Regionales Konzept) an unserer Schule etabliert ist. (Näheres dazu finden Sie im Schulprogramm)
Welche Mitspracherechte haben die Eltern?
Am ersten gemeinsamen Elternabend der Lerngruppe, der schon wenige Wochen nach Einschulung stattfindet, werden Elternvertreter und Stellvertreter gewählt. Diese haben die Aufgabe, die Interessen der Eltern und Schüler gegenüber dem Klassenlehrer bzw. der Schulleitung wahrzunehmen.
Die Elternvertreter gehören dem Schulelternrat an.
Der Schulelternrat entsendet 3 Vertreter in den Schulvorstand. Die Mitglieder des Schulvorstandes entscheiden über wesentliche Angelegenheiten der Schule.
6 Vertreter des Schulelternrates gehören der Gesamtkonferenz an.
Aus den Reihen der Klassenelternschaft werden je 3 Eltern und 3 Vertreter für die Zeugnis- und Klassenkonferenzen bestimmt.
Was tun, wenn mein Kind krank ist?
Bei Krankheit des Kindes müssen die Eltern am ersten Tag die Schule oder die jeweilige Klassenlehrerin benachrichtigen.
Ansteckende Krankheiten:
Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten besteht eine Meldepflicht der Schule gegenüber. Diese sind z.B. Keuchhusten, Masern, Windpocken, Scharlach, Skabies (Krätze ). Kopflausbefall muss ebenfalls unbedingt gemeldet werden. Die Schulleitung muss diese Erkrankungen an das Gesundheitsamt melden. Dies dient dem Infektionsschutz an der Schule. Über weitere meldepflichtige Krankheiten erfahren Sie in unserem Flyer zum Thema, den Sie im Sekretariat erhalten können.
Besteht eine längere Betreuung und Möglichkeit der Essenteilnahme in der Schule?
Für 1. und 2. Klasse sind wöchentlich 20 - 21 Schulstunden verbindlich, ab Klasse 3 wöchentlich 26 Stunden. Die Erstklässler haben also nach der vierten Stunde Schulschluss.
In der 5. Stunde besteht die Möglichkeit der Spielbetreuung und in der 6. Stunde der Hausaufgabenbetreuung. Beides ist kostenlos muss aber verbindlich angemeldet werden. Eine Essensausgabe gibt es dort nicht. Der Bustransport nach diesen Stunden ist sichergestellt.
An unserer Schule gibt es darüber hinaus einen Hort. Wenn eine längere Betreuung erwünscht ist, gibt es die Möglichkeit, dass Kinder im Hort betreut werden. Hier können Kinder auch Mittagessen bekommen. Die Teilnahme am Mittagessen ist unabhängig von einer späteren Hortbetreuung. Essen und Hort müssen über die Samtgemeinde angemeldet werden und sind kostenpflichtig.
Preise:
1.Betreuung 6. Std-15.00 Uhr 60,- bis 75,- Euro ( je nach Einkommen )
2.Betreuung 6.Std -16.00 Uhr 75,- bis 90,-Euro ( s.o.)
Jede Mahlzeit kostet 2,79 und zusätzlich muss monatlich eine Getränkepauschale von 5,- Euro gezahlt werden
Wird Frühenglisch angeboten?
Es gibt ein zusätzliches Angebot für Frühenglisch in der 1. und 2. Klasse gegen Gebühr (keine Schul-AG) Ab der dritten Klasse findet regulär in allen Klassen Frühenglisch statt.
Bin ich verpflichtet, mein Kind bei Eisglätte zur Schule zu schicken?
Ein Schulausfall wird im Radio durchgegeben.Sollte die Schule nicht ausfallen liegt bei widrigen Witterungsverhältnissen (Blitz-Eis) die Entscheidung letztlich bei den Eltern.
Was, wenn der Bus verspätet kommt?
Es sollte ca. 15 bis 20 Minuten auf den Bus gewartet werden; falls er bis dahin nicht kommt, bestimmen Kontaktpersonen in den Dörfern, ob die Kinder nach Hause gehen. Diese Person informiert dann die Schule.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind den Bus verpasst hat?
Morgens: Da Schulpflicht besteht, ist das Kind im Sekretariat zu entschuldigen und/oder selbst zur Schule zu bringen.
Mittags: Das Kind soll zurück zur Schule gehen, damit von dort aus die Eltern benachrichtigt werden. Falls nach den folgenden Stunden kein Bus mehr fährt, muss das Kind abgeholt werden.
Wann gibt es Zeugnisse?
Am Ende des ersten Schuljahres, nach dem ersten Halbjahr des zweiten Schuljahres und am Ende des zweiten Schuljahres gibt es ausführliche Zeugnisse in Textform.
Im dritten und vierten Schuljahr gibt es am Ende des Halbjahres und am Ende des Schuljahres Zeugnisse mit Noten von 1 bis 6 und Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten.
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